Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen den Parteien. Widersprüchliche Geschäftsbedingungen der Kund:innen gelten nicht, es sei denn, die Auftragnehmerin („Fotografin“) hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Für die Zwecke dieser AGB sind unter „Fotos“ alle von der Fotografin hergestellten digitalen Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos und Videos) zu verstehen, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, mit dem sie erstellt wurden. Dies umfasst insbesondere gedruckte Papierfotos, Fotos in Fotobüchern oder Alben, digitale Fotos in Online-Galerien oder Fotos, die auf anderen Datenträgern gespeichert sind.
Pflichten der Kund:innen
Die Kund:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle, für die Ausführung des Auftrags, erforderlichen Informationen spätestens 48 Stunden vor der Hochzeit vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, Zeitpläne etc.). Bei verspätetem Eingang dieser Informationen kann nicht gewährleistet werden, dass diese vollständig von der Fotografin berücksichtigt werden. Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Kund:innen ergeben, liegen in der Verantwortung der Kund:innen und gehen nicht zu Lasten der Fotografin und gelten als Arbeitszeit der Fotografin, die vergütet werden muss.
Die Kund:innen stellen sicher, dass an den jeweiligen Orten das Fotografieren gestattet ist. Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob das Fotografieren gestattet ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Standorte oder Gegenstände gelten. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung der Kund:innen. Diese haben die Fotografin zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Kund:innen haben Mängel schriftlich mitzuteilen; diese müssen spätestens 14 Tage nach Lieferung der Fotos bei der Fotografin eingegangen sein. Nach dieser Zeit gelten die Fotos als vertragsgemäß und fehlerfrei.
Leistungen der Fotografin
Die Kund:innen werden hiermit darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit der Fotografin unterliegen. Dementsprechend werden keine Beschwerden und/oder Hinweise auf Mängel, die sich auf die oben genannten beziehen, akzeptiert. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu bezahlen sind.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schuldet die Fotografin keine bestimmte Anzahl von Fotos. Die Speicherung der digitalen Bilddaten nach Auslieferung der Fotos durch die Fotografin ist nicht Teil des Auftrages. Sie erfolgt demnach ohne Gewähr.
Die Fotografin erstellt eine realistische Fotoreportage. Den Kund:innen ist bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen bedeutet. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur die grundlegende Bearbeitung (Korrektur von Licht, Farben, Fokus und Beschnitt sowie Entwicklung von Rohdaten). Eine erweiterte Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten. Die Fotos sind im Ermessen der Fotografin ausgewählt und bearbeitet. Die Kund:innen haben keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten. Die bereitgestellten Fotos werden von der Fotografin in der Größe 4.000 px an der langen Kante und im JPG-Format herausgegeben. Eine Ausgabe von Rohdateien (Foto, Video) ist nicht möglich.
Im Paket enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart, keine gedruckten Bilder. Diese können jedoch über die Fotografin im Anschluss an die Hochzeit bezogen werden.
Die Lieferung der Fotos erfolgt binnen zwölf Wochen nach der Hochzeit. Für besonders aufwändige nachbestellte Produkte wie z. B. Hochzeitsalben wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart. Ebenfalls kann es vorkommen, dass Videos, die als Add-On zur fotografischen Dokumentation, angefertigt wurden, nachträglich, spätestens aber sechs Monate nach der Hochzeit, ausgeliefert werden.
Drohnenaufnahmen können nur angefertigt werden, wenn die Fotografin entweder mit einem:einer Second Shooter:in gebucht ist oder der zeitlich notwendige Rahmen dafür gegeben ist. Ebenfalls hält die Fotografin an Flugbeschränkungen und -vorgaben und kann so ggf. keine Aufnahmen anfertigen. Weiter sind für Drohnenaufnahmen ein entsprechende Wetterverhältnisse notwendig: kein/e Regen, Kälte und Wind.
Das Paket der Fotografin beinhaltet immer auch analoge Fotografie. Jedoch ist darin keine Priorität zu sehen und die Fotografin wird die Erstellung einer vollständigen digitalen Fotodokumentation der Anfertigung analoger Fotos immer vorziehen. Dementsprechend kann vorab nicht festgelegt werden, in welchem Umfang auch analoge Fotos Teil des Pakets sein werden.
Für Hochzeitsvideos arbeitet die Fotografin nur mit lizenzierter Musik, vorrangig von der Plattform artlist.io. Die Einbindung von anderen Musikstücken, für die keine entsprechenden Lizenzen vorliegen, ist nicht möglich. Der Umfang und die Herausgabeform der Videos ist dem Angebot zu entnehmen. Hochzeitsvideos sind als Add-On zur Fotoreportage zu sehen und nicht als eigenständiges Produkt. Demnach liegt die Priorität bei der Erstellung der Reportage auf der fotografischen Begleitung und dem Video steht keine inhaltliche Vollständigkeit zu; es handelt sich um Highlight-Videos.
Die Fotografin verpflichtet sich, alle vertraglichen Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust oder Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) im Ermessen der Fotografin unmöglich wird. Ist es der Fotografin aus eben diesen Gründen nicht möglich, den Auftrag auszuführen bzw. zu erfüllen, verzichten die Kund:innen auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin.
Gebühren und Kosten
Um die Buchung zu fixieren ist eine Terminreservierungsgebühr von 1.000,00 € nötig. Mit Überweisung dieser erklären sich die Kund:innen mit den hier vorliegenden AGB einverstanden. Mit Eingang des Betrags auf dem folgend genannten Konto, gilt der Auftrag als gebucht. Bis dahin werden Termine nur unverbindlich reserviert.
Rebecca Konrad
IBAN: DE0411 0101 0027 3991 7275
BIC: SOBKDEBBXXX, solarisBank AG
Die Terminreservierungsgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrags (unabhängig vom Widerrufsrecht) durch die Kund:innen wird sie einbehalten. Das gilt auch für Stornierungen, die aufgrund von Einschränkungen durch Covid-19 erfolgen.
Die Terminreservierungsgebühr wird im Falle einer Verhinderung der Fotografin am gebuchten Termin durch Krankheit oder andere Umstände in voller Höhe zurückerstattet.
Der Restbetrag ist bis spätestens zum Hochzeitstermin zu begleichen. Sollte der Restbetrag nicht rechtzeitig auf dem Konto der Fotografin eingegangen sein, so ist sie nicht verpflichtet, die Hochzeit fotografisch zu begleiten.
Die Kund:innen müssen für eine angemessene Verpflegung der Fotografin am Tag der Hochzeit sorgen.
Rechte an den Aufnahmen
Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Aufnahmen nach dem Urhebergesetz zu.
Die Fotografin überträgt ausschließlich Nutzungsrechte für die private und nicht kommerzielle Nutzung an die Kund:innen. Das schließt ein, dass diese das Material für Familie und Freund:innen vervielfältigen, ausdrucken und kopieren dürfen. Die Veröffentlichung der Fotos durch die Kund:innen ist auf deren privaten Internetpräsenzen sowie in Social-Media-Netzwerken gestattet. Jede Übertragung zur Verwendung oder Veröffentlichung in einem nicht privaten Kontext bedarf der vorherigen Genehmigung der Fotografin. Andere Dienstleister:innen wie Visagist:innen, Dekorateur:innen, Hochzeitsplaner:innen usw. dürfen Fotos nur nach Genehmigung durch die Fotografin verwenden.
Die Fotos dürfen nur in ihrer Originalversion verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Änderung bedarf der vorherigen Genehmigung der Fotografin. Sie behält sich das Recht vor, gegen jede Verformung, Verfälschung und Änderung (auch Konvertierung in schwarzweiß, Beschneiden, Aufbringen von Logos oder Instagram-Filtern etc.) an den Fotos vorzugehen, da dies dem Ruf der Fotografin schaden kann oder wird.
Bestehende Metadateneinträge der Fotos müssen erhalten bleiben.
Die Fotografin darf alle Fotos für jegliche Zwecke der Bewerbung ihrer Leistungen nach Absprache mit den Kund:innen nutzen und sie auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für sie dient (z. B. in Ausstellungen, auf Messen, auf der eigenen Website, Fachzeitschriften und Blogs usw.).
Die Kund:innen stellen sicher, dass alle, auf der Hochzeit anwesenden Personen (Gäst:innen und andere Dienstleister:innen), mit der Anfertigung von Aufnahmen ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Kund:innen der Fotografin vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.
Schriftform
Ergänzungen und Änderungen der Vereinbarung zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen haben weiterhin individuelle Vereinbarungen Vorrang.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.